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Gestern habe ich darüber berichtet, wie man einen Prozeß wegen Untreue beendet, wenn Geld (bei den Beklagten) keine Rolle spielt.
Heute berichte ich von einem Verfahren, in welchem der Angeklagte nicht einmal ansatzweise über die finanziellen
Möglichkeiten der Mannesmänner verfügt.
Dieses Verfahren fand heute vor dem Amtsgericht München einen vermutlich nur vorläufigen Abschluß.
Angeklagt war ein höchst umstrittener Rechtsanwalt, der es v.A. durch seine spektakulären Abmahnserien
(zum alleinigen Zweck des Geldverdienens und hart am Rande des Rechtsmißbrauchs) zu unrühmlicher Bekanntheit
brachte.
Die Anklage lautete auf Veruntreuung von Geld eines Mandanten in der Größenordnung von fast 7000 EUR.
Natürlich wollte der Beklagte diesen Vorwurf so nicht gelten lassen und berief sich auf
"Arbeitsüberlastung" und Fehler seitens des Personals, weswegen die Nachfragen des
Mandanten nach seinem Geld wohl untergegangen seien.
Eine chaotische Büroorganisation und Probleme mit dem E-Mailverkehr wurden zwar durch Zeugenaussagen bestätigt, eine
Arbeitsüberlastung hätte es aber nicht gegeben.
Im Verlauf mehrerer Verhandlungstage wurden auch die finanziellen- und persönlichen Verhältnisse des Angeklagten
beleuchtet.
Da war von bis hart ans Limit überzogene Konten die Rede, von laufenden Krediten und unregelmäßigen Gehaltszahlungen, weil offenbar
kein Geld dagewesen sei.
Zu seinen häuslichen Verhältnissen wurde nichts Nachteiliges vorgetragen, wenn man die
diesbezüglich strengen Gebote der katholischen Kirche mal außer acht läßt.
Immerhin erklärte der Angeklagte, daß er zu seinem Lebensunterhalt beitrage.
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So half dem Beklagten denn alles lavieren und taktieren nichts, er wurde heute zu
9 Monaten Haft auf Bewährung mit 4 jähriger
Bewährungszeit und Auszahlung des (bisher mutmaßlich) veruntreuten Geldes an den
Mandanten verurteilt.
Als Nachteilig für den Angeklagten wurde dessen, laut Staatsanwalt und Gericht,
"äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein
fehlendes Unrechtsbewusstsein" gewertet.
So habe er von den (bisher mutmaßlich) veruntreuten knapp 7000 EUR bisher nicht einen Cent zurückgezahlt,
obwohl der Mandant das Geld dringend brauche.
Zudem wurden seine, so wörtlich "Ausflüchte", als völlig unglaubwürdig erachtet.
Es könne einfach nicht sein, so die Richterin, daß die vielen Anfragen des
Mandanten nach seinem Geld allesamt
untergegangen- oder vergessen worden seien.
Scharf gerügt wurden auch verschiedene Verhaltensweisen des Angeklagten, welche
ein für mein Empfinden erschütterndes Bild seiner Charaktere zeigen.
So wurde dem Angeklagten vom Staatsanwalt u.A. vorgehalten, daß sein Verhalten
besonders verwerflich sei, weil er als "Organ der Rechtspflege" das
besondere Vertrauensverhältnis,
welches ein Mandant zu seinem Anwalt haben dürfe, schwer missbraucht habe.
Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet,
für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde.
Ob ein solches "Organ der Rechtspflege" für seinen Berufsstand noch tragbar ist, wird wohl spätestens nach
Abschluss
dieses Verfahrens zu entscheiden sein.
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